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Gewerbliche Vermögensberatung mit der Berechtigung nach § 1 Z. 20 Wertpapieraufsichtsgesetz als vertraglich gebundener Vermittler ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen gemäß § 94 Z. 75 GewO 1994, eingeschränkt auf Personal- und Hypothekardarlehensvermittlung – Gewerbeberechtigungen | firmendb.at