Diese App befindet sich in Entwicklung – Daten werden laufend ergänzt.
firmendb.atfirmendb.at
Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Spregmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen - § 146 Abs. 1 Ziff. 2 GewO 1973 - beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Auflage: Feuerwerkskörper dürfen nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden - der Verkauf muss durch geschultes Personal erfolgen – Gewerbeberechtigungen | firmendb.at