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Gastgewerbe gem. § 189 Abs. 1 Z. 2, 3 und 4 GewO 1973 in der Betriebsart eines Gasthauses. Die Konzession erstreckt sich auf zwei Gastzimmer mit 70 Sitzplätzen und einem Gastgarten mit 80 Sitzplätzen – Gewerbeberechtigungen | firmendb.at