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Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr insgesamt 2.500 kg bzw. im innerstaatlichen Güterverkehr 3.500 kg nicht übersteigt, eingeschränkt auf die Verwendung von 1 Kraftfahrzeugen im innerstaatlichen Verkehr – Gewerbeberechtigungen | firmendb.at