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84639 Unternehmen dieser Rechtsform im Datenbestand
Das eingetragene Einzelunternehmen wird von einer einzelnen natürlichen Person betrieben. Es ist keine eigene juristische Person: Träger aller Rechte und Pflichten bleibt der Inhaber selbst.
Der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privat- und Betriebsvermögen. Eine Kapitalaufbringung ist nicht vorgeschrieben. Die Eintragung im Firmenbuch ist ab Überschreiten der Rechnungslegungsgrenzen des UGB verpflichtend, darunter freiwillig möglich.
Im Firmenbuch scheint das Einzelunternehmen mit dem Firmenwortlaut samt Zusatz „e.U.“ und dem Inhaber auf. Prokuristen können zusätzlich eingetragen werden.
Quelle: Österreichisches Firmenbuch über JustizOnline. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsauskunft.