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87003 Unternehmen dieser Rechtsform im Datenbestand
Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft nach dem Unternehmensgesetzbuch. Sie ist rechtsfähig, aber keine juristische Person, und entsteht im Verhältnis zu Dritten mit der Eintragung im Firmenbuch.
Bei mindestens einem Gesellschafter – dem Komplementär – ist die Haftung unbeschränkt, bei den übrigen – den Kommanditisten – auf die im Firmenbuch eingetragene Haftsumme beschränkt. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Geführt und vertreten wird die Gesellschaft von den Komplementären.
Das Firmenbuch weist Firma, Sitz, sämtliche Gesellschafter sowie bei Kommanditisten die jeweilige Haftsumme aus. Häufig ist die Variante der GmbH & Co KG, bei der eine GmbH die Komplementärstellung übernimmt.
Quelle: Österreichisches Firmenbuch über JustizOnline. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsauskunft.