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2055 Unternehmen dieser Rechtsform im Datenbestand
Die Flexible Kapitalgesellschaft wurde mit dem Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz 2024 eingeführt. Sie ist eine eigenständige Kapitalgesellschaft, auf die subsidiär das GmbH-Recht anzuwenden ist.
Wie bei der GmbH haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen, das Mindeststammkapital beträgt 10.000 Euro. Kennzeichnend sind die erleichterte Anteilsübertragung und die Unternehmenswert-Anteile, die eine Beteiligung von Mitarbeitern ohne Stimmrecht ermöglichen.
Im Firmenbuch wird die Gesellschaft mit dem Zusatz „FlexKapG“ oder „Flexible Kapitalgesellschaft“ geführt; eingetragen werden Firma, Sitz, Stammkapital, Gesellschafter und Geschäftsführer.
Quelle: Österreichisches Firmenbuch über JustizOnline. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsauskunft.