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Bilanzseite: Passiva
Der Bilanzgewinn ist der ausschüttbare Erfolg: Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag, korrigiert um Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um Zuweisungen zu bzw. Auflösungen von Rücklagen. Ein negativer Saldo wird als Bilanzverlust ausgewiesen.
Über die Verwendung des Bilanzgewinns – Ausschüttung an die Gesellschafter oder Vortrag auf neue Rechnung – entscheidet bei der GmbH die Generalversammlung, bei der AG die Hauptversammlung. Der Bilanzgewinn ist daher nicht mit dem Jahresergebnis identisch: Ein hoher Bilanzgewinn kann auch aus thesaurierten Vorjahren stammen.
Quelle: offengelegte Jahresabschlüsse (Firmenbuch). Erklärungen ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.