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Bilanzseite: Aktiva
Sachanlagen sind die körperlichen Gegenstände des Anlagevermögens: Grundstücke und Bauten, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau (§ 224 Abs 2 UGB).
Sie werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Ein hoher Sachanlagenanteil ist typisch für produzierende Betriebe und Immobiliengesellschaften; Dienstleistungsunternehmen kommen oft mit geringer Sachanlagenausstattung aus.
Quelle: offengelegte Jahresabschlüsse (Firmenbuch). Erklärungen ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.