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Bilanzseite: Aktiva
Finanzanlagen umfassen die dauerhaft gehaltenen finanziellen Vermögenswerte: Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens und Ausleihungen (§ 224 Abs 2 UGB).
Eine Beteiligung liegt im Zweifel vor, wenn mindestens 20 % der Anteile gehalten werden (§ 189a Z 2 UGB). Hohe Finanzanlagen sind charakteristisch für Holdinggesellschaften, deren Vermögen im Wesentlichen aus Anteilen an Tochtergesellschaften besteht.
Quelle: offengelegte Jahresabschlüsse (Firmenbuch). Erklärungen ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.