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Funktionscode AB·71476 Personen üben diese Funktion in 63929 Unternehmen aus
Wird eine Gesellschaft aufgelöst, tritt sie in das Stadium der Liquidation. Die Abwickler beenden die laufenden Geschäfte, ziehen Forderungen ein, verwerten das Vermögen und befriedigen die Gläubiger.
Regelmäßig sind die bisherigen Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder auch Abwickler, sofern nichts anderes beschlossen wird. Ihre Bestellung und Vertretungsbefugnis sind im Firmenbuch einzutragen; nach Verteilung des Restvermögens wird die Gesellschaft gelöscht.
Quelle: Österreichisches Firmenbuch über JustizOnline. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsauskunft.