Cookies
Dürfen wir Cookies verwenden, um die Nutzung von firmendb.at anonym auszuwerten? Ohne Ihre Zustimmung findet keine Analyse statt. Datenschutzerklärung
Funktionscode SV·1796 Personen üben diese Funktion in 1442 Unternehmen aus
Ständige Vertreter werden für die Zweigniederlassung eines ausländischen Rechtsträgers in Österreich bestellt. Sie vertreten den Rechtsträger im Geschäftsbetrieb der inländischen Zweigniederlassung.
Ihre Bestellung ist bei der Eintragung der Zweigniederlassung im Firmenbuch anzumelden; eingetragen wird auch der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis.
Quelle: Österreichisches Firmenbuch über JustizOnline. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsauskunft.