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Funktionscode GL·1908 Personen üben diese Funktion in 503 Unternehmen aus
Als Geschäftsleiter werden Personen geführt, denen die Leitung eines Rechtsträgers obliegt, ohne dass die Funktionsbezeichnung einer Kapitalgesellschaft zutrifft – etwa bei Zweigniederlassungen oder besonderen Rechtsträgern.
Die Eintragung im Firmenbuch weist die Person samt Umfang ihrer Vertretungsbefugnis aus. Maßgeblich für die Befugnisse sind die jeweiligen Materiengesetze und der Bestellungsakt.
Quelle: Österreichisches Firmenbuch über JustizOnline. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsauskunft.