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Funktionscode VM·51013 Personen üben diese Funktion in 10900 Unternehmen aus
Der Vorstand leitet die Aktiengesellschaft unter eigener Verantwortung und vertritt sie gerichtlich wie außergerichtlich (§§ 70 f AktG). Bestellt wird er vom Aufsichtsrat, längstens für fünf Jahre.
Im Firmenbuch werden die Vorstandsmitglieder mit Namen, Geburtsdatum und Vertretungsbefugnis eingetragen. Dieselbe Funktionsbezeichnung findet sich bei Privatstiftungen für den Stiftungsvorstand sowie bei Genossenschaften und Sparkassen.
Quelle: Österreichisches Firmenbuch über JustizOnline. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsauskunft.