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Funktionscode PR·123569 Personen üben diese Funktion in 60245 Unternehmen aus
Die Prokura ist eine gesetzlich typisierte Handlungsvollmacht nach den §§ 48 ff UGB. Sie wird vom Unternehmensinhaber oder vom Vertretungsorgan erteilt und ermächtigt zu allen Geschäften, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt.
Nicht umfasst sind die Veräußerung und Belastung von Liegenschaften ohne besondere Ermächtigung sowie Grundlagengeschäfte. Die Erteilung und das Erlöschen der Prokura sind im Firmenbuch einzutragen; eingetragen wird auch, ob Einzel- oder Gesamtprokura vorliegt.
Quelle: Österreichisches Firmenbuch über JustizOnline. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsauskunft.